FFG Basisprogramm Kleinprojekt
Zuschuss der FFG für kleine Forschungs- und Entwicklungsprojekte von KMU und Startups, Einreichung jederzeit möglich.
Auf einen Blick
- Wie viel
- Bis zu 88.500 €Förderung je Unternehmen · 60 % der förderfähigen Kosten · Höchstinvestition 150.000 €
- Wann Sie beantragen
- Vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026
- Aktueller Stand
- Offen: Sie haben Zeit bis zum 31. Dezember 2026
- Kumulierbar mit anderen Beihilfen
- Kumulierung nicht angegeben
- Für welche Unternehmen
- Nur KMUSchwellenwerte nach der KMU-Definition der EU
- Wer antragsberechtigt ist
- KMU und Startups mit Forschung und Entwicklung in Österreich, für Projekte der Experimentellen Entwicklung bis zum Prototyp, MVP oder PoC.
- Wie Sie beantragen
- Antrag im eCall-System der FFG, mit Projektbeschreibung, Kostenplan und Beilagen.
- Wer fördert
- National (Italien) · Österreich
- Offizielle Quelle
- FFG, Oesterreichische Forschungsfoerderungsgesellschaft · Zuletzt geprüft: 26. September 2026
Was gefördert wird
Die FFG fördert Unternehmensprojekte der Experimentellen Entwicklung ohne thematische oder technologische Einschränkung, die ein verwertbares Ergebnis anstreben: ein Produkt mit MVP oder PoC, ein Verfahren oder eine Dienstleistung, digitale Innovationen eingeschlossen. Förderbar sind die direkten Projektkosten: Personalkosten, Drittkosten, Kosten für Anlagennutzung, Material- und Sachkosten sowie Reisekosten. Die Förderung ist ein Zuschuss zu den Projektkosten, deckt also einen Anteil, und der Rest bleibt beim Unternehmen.
Voraussetzungen und Ausschlüsse
- Die Maßnahme richtet sich an Klein- und Mittelunternehmen und an Startups: Wer die europäischen KMU-Schwellenwerte überschreitet, bleibt auch mit einem passenden Projekt ausgeschlossen.
- Gefragt ist ein Projekt der Experimentellen Entwicklung mit innovativem Gehalt und technischem Risiko, definierten Zielen und einem klaren Lösungsweg: Fertige Technologie zu kaufen und in Betrieb zu nehmen, reicht nicht aus.
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Erforderlich ist der Nachweis der Finanzierung des Eigenanteils: Ohne gesicherten Eigenanteil ist das Projekt nicht förderbar.
- Die Kooperation mit einem wissenschaftlichen Partner ist freiwillig und erhöht den geförderten Anteil; eine Kooperation nur zwischen Unternehmen erhöht ihn nicht.
So stellen Sie den Antrag
- Bereiten Sie die Projektbeschreibung, die Arbeitspakete, den Kostenplan mit der Finanzierung und die für Ihren Fall nötigen Beilagen vor, etwa Businessplan und Lebensläufe.
- Reichen Sie den Antrag im eCall-System der FFG ein, wo Inhalte und Kosten vollständig und nachvollziehbar darzustellen sind.
Anträge können jederzeit eingereicht werden, und die FFG entscheidet in sieben Sitzungen pro Jahr. Die vollständigen Bedingungen stehen auf der Seite der Ausschreibung.
Was ich mit diesem Budget baue
Ich baue den Prototyp, den die Ausschreibung verlangt: funktionierende Software bis zum MVP oder PoC, mit den Daten, den Integrationen und den Tests, die zeigen, dass sie im echten Einsatz trägt. Ich arbeite in kleinen, überprüfbaren Paketen, damit jede Sitzung einen nachvollziehbaren Fortschritt vorfindet und das Team im Unternehmen ohne mich weiterarbeiten kann.
Dieser Eintrag dient der Information und ist keine Beratung: Förderanträge betreue ich nicht. Lesen Sie vor einer Investition die offizielle Quelle oben oder sprechen Sie mit der Stelle, die Ihren Antrag stellt.
Förderungen aus Ländern mit Deutsch als Amtssprache stehen hier in ihrer Originalsprache. Der übrige Text dieser Seite ist aus dem Italienischen übersetzt und kann ungenau sein; für jede Angabe ist die offizielle Quelle maßgeblich. Wenn Sie einen Fehler finden, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail. info@coalesce.coach Schreiben Sie mir.
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