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LInn, Art. 8: Sachinvestitionen und Digitalisierung von Unternehmen (Tessin)

Nicht rückzahlbarer Beitrag des Kantons Tessin an Digitalisierungsprojekte, die interne Abläufe umgestalten; zu beantragen, bevor Ausgaben zugesagt werden.

Auf einen Blick

Wie viel
Bis zu 1.000.000 CHF(mindestens 400.000 CHF)Förderung je Unternehmen · 30 % der förderfähigen Kosten
Aktueller Stand
Ohne Frist offen, solange die Mittel reichen
Kumulierbar mit anderen Beihilfen
Kumulierung nicht angegeben
Für welche Unternehmen
Alle Unternehmen, auch große
Wer antragsberechtigt ist
Im Tessin tätige Unternehmen mit einer Mindestzahl Beschäftigter, die die kantonalen Lohn- und Beschäftigungskriterien erfüllen und einen validierten Nachhaltigkeitsbericht haben.
Wie Sie beantragen
Erste Kontaktaufnahme mit dem Ufficio per lo sviluppo economico, danach Online-Gesuch um Bewilligung, bevor Ausgaben zugesagt werden.
Wer fördert
Regional · Ticino, Schweiz
Offizielle Quelle
Repubblica e Cantone Ticino, DFE, Ufficio per lo sviluppo economico · Zuletzt geprüft: 25. September 2026

Was gefördert wird

Artikel 8 des Tessiner Gesetzes über die wirtschaftliche Innovation (Legge per l'innovazione economica) unterstützt Sachinvestitionen, und die kantonale Richtlinie sieht einen eigenen Fall für Digitalisierungsprojekte vor: spezifische Software, IT-Infrastruktur (Netzwerke, Server, Sicherheit), Leistungen Dritter für die Umsetzung und die Kosten des internen IT-Personals, das das Projekt anpasst, testet und betreibt. Die Hürde ist hoch: Das Projekt muss die internen Abläufe grundlegend verändern, mehrere Unternehmensfunktionen digital verbinden, einen Wettbewerbsvorteil schaffen und den Nutzen für die Kundschaft spürbar steigern. Der Beitrag ist ein Anteil der anrechenbaren Investitionen, den die Prüfung innerhalb einer Bandbreite festlegt, und wird erst ausbezahlt, wenn der Lieferant bezahlt ist.

Voraussetzungen und Ausschlüsse

  • Das Unternehmen muss im Tessin tätig sein, die Kosten im Kanton tragen und die Mindestzahl Beschäftigter der Richtlinie erreichen, die für innovative Start-ups tiefer liegt.
  • Der Ersatz bestehender Software oder IT-Geräte sowie der Kauf von Standard-Unternehmenssoftware.
  • Ausgaben, die vor dem Gesuch getätigt oder verbindlich zugesagt wurden: Das Gesuch muss vor der Bestellung eingereicht werden.
  • Projekte unter der Mindestschwelle der Richtlinie, die auch einen Anteil Forschung und Entwicklung enthalten müssen.
  • Neue Unternehmen und Start-ups: Die Richtlinie sieht für erstere eine höhere Investitionsschwelle in den ersten drei Jahren vor, für letztere eigene Bedingungen zum eingeworbenen Kapital.
  • Grossunternehmen: Zweck der Richtlinie ist die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen, eine Höchstzahl an Beschäftigten nennt sie nicht; die Frage gehört vor dem Gesuch zum Amt.
  • Unternehmen, die die vom Staatsrat festgelegten Kriterien zu Löhnen und zur Beschäftigung von Ansässigen nicht erfüllen oder keinen validierten Nachhaltigkeitsbericht haben.
  • Zur Kumulierung regelt die Richtlinie nur wiederholte Gesuche: Wer bereits einen Beitrag nach Artikel 8 erhalten hat, wartet den Abschluss der Investitionen des früheren Businessplans ab, ausser das neue Projekt diversifiziert die Tätigkeit, stärkt die Stellung in einer internationalen Gruppe oder dient dem Fortbestand des Unternehmens. Zu anderen öffentlichen Beiträgen schweigt sie: Fragen Sie zuerst beim Amt nach.

Wie das Gesuch eingereicht wird

  1. Nehmen Sie Kontakt mit dem Ufficio per lo sviluppo economico auf; das Projekt geht an einen technischen Kommissär.
  2. Nach der positiven Vorbeurteilung des Kommissärs beantragen Sie online die Bewilligung, mit den Investitionen zu beginnen, bevor Sie eine Bestellung unterschreiben.
  3. Reichen Sie den Businessplan innerhalb der Frist ein, die die Bewilligung festlegt. Das Amt entscheidet nach Anhörung der Kommission für wirtschaftliche Innovation; die Einzelheiten stehen auf der Seite des Kantons.

Was sich mit diesem Budget aufbauen lässt

Der Fall, den die Richtlinie beschreibt, ist eine echte digitale Transformation: eine Datenplattform, die Produktion, Verkauf und Administration verbindet, mit Automatisierungen und Modellen darauf. Das ist die Arbeit, die ich mache: Ich dokumentiere den Entwicklungsanteil von Anfang an und befähige das interne IT-Personal, das System zu betreiben.

Dieser Eintrag dient der Information und ist keine Beratung: Förderanträge betreue ich nicht. Lesen Sie vor einer Investition die offizielle Quelle oben oder sprechen Sie mit der Stelle, die Ihren Antrag stellt.

Förderungen aus Ländern mit Deutsch als Amtssprache stehen hier in ihrer Originalsprache. Der übrige Text dieser Seite ist aus dem Italienischen übersetzt und kann ungenau sein; für jede Angabe ist die offizielle Quelle maßgeblich. Wenn Sie einen Fehler finden, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail. info@coalesce.coach Schreiben Sie mir.

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