Innovationsscheck Liechtenstein
Förderbeitrag für eine Vorstudie einer anerkannten Forschungseinrichtung für ein Liechtensteiner KMU, direkt an die Einrichtung ausbezahlt.
Auf einen Blick
- Wie viel
- Bis zu 15.000 CHFFörderung je Unternehmen
- Aktueller Stand
- Ohne Frist offen, solange die Mittel reichen
- Kumulierbar mit anderen Beihilfen
- Kumulierbar im Rahmen von De-minimis
- Für welche Unternehmen
- Nur KMUSchwellenwerte der Maßnahme, nicht der EU-Definition
- Wer antragsberechtigt ist
- Private KMU mit Sitz in Liechtenstein, seit mindestens drei Jahren tätig und dort unbeschränkt steuerpflichtig.
- Wie Sie beantragen
- Antrag beim Amt für Volkswirtschaft auf den offiziellen Formularen, mit Nachweis der Forschungspartnerschaft und Kostenschätzung.
- Wer fördert
- National (Italien) · Liechtenstein
- Offizielle Quelle
- Amt für Volkswirtschaft, Liechtenstein · Zuletzt geprüft: 26. September 2026
Was gefördert wird
Der Scheck deckt die Personal- und Sachkosten, die einer anerkannten Forschungseinrichtung, gleich wo auf der Welt, für eine vom Unternehmen beauftragte Studie entstehen: Ideen- und Konzeptstudien, Analyse des Innovations- und Marktpotenzials, technische Machbarkeitsprüfungen, Begleitung von Prototypen. Das Thema ist offen, ein Bezug zum Digitalen besteht also nur, wenn die Studie Software, Daten oder künstliche Intelligenz betrifft. Die Regeln stehen in der Richtlinie des Amts für Volkswirtschaft.
Voraussetzungen und Ausschlüsse
- Sitz in Liechtenstein und seit mindestens drei Jahren dort tätig, in der Regel durch eine Gewerbebewilligung belegt.
- Das Projekt soll in Liechtenstein Wertschöpfung bringen, dargelegt im Antrag selbst.
- Keine offenen AHV- oder Steuerschulden und kein Konkursverfahren.
- Keine enge Verbindung zur Einrichtung, etwa wenn jemand aus ihrem Forschungspersonal auch im Unternehmen arbeitet.
- Ein Scheck pro Jahr je Unternehmen oder Gruppe, und mit derselben Einrichtung nur einmal.
- Ausgeschlossen sind Kosten vor der Zusage, Reisen, Versand und Versicherungen.
- Der Beitrag fällt unter De-minimis: Andere erhaltene Beihilfen sind anzugeben.
So stellen Sie den Antrag
- Vereinbaren Sie die Studie und ihre geschätzten Kosten mit der Forschungseinrichtung.
- Senden Sie den Antrag mit den verlangten Formularen und Unterlagen an das Amt für Volkswirtschaft.
- Beginnen Sie das Projekt erst nach der Förderzusage.
- Reichen Sie am Ende den wissenschaftlichen und den finanziellen Bericht ein: Die Auszahlung geht an die Einrichtung.
Was ich mit diesem Budget baue
Hier kauft das Budget belastbare Erkenntnisse, und ich lege es so an: eine präzise technische Frage, etwa ob die Produktionsdaten ein Prognosemodell tragen können, und eine Einrichtung, die sie methodisch prüft. Als Ergebnis verlange ich ein messbares Urteil und eine Liste der nächsten Schritte, damit die Studie zur Spezifikation des eigentlichen Projekts wird.
Dieser Eintrag dient der Information und ist keine Beratung: Förderanträge betreue ich nicht. Lesen Sie vor einer Investition die offizielle Quelle oben oder sprechen Sie mit der Stelle, die Ihren Antrag stellt.
Förderungen aus Ländern mit Deutsch als Amtssprache stehen hier in ihrer Originalsprache. Der übrige Text dieser Seite ist aus dem Italienischen übersetzt und kann ungenau sein; für jede Angabe ist die offizielle Quelle maßgeblich. Wenn Sie einen Fehler finden, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail. info@coalesce.coach Schreiben Sie mir.
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